In der EU gilt für die meisten Verträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Besonders stark wird dieses Recht geschützt, wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des vertragserbringenden Unternehmens geschlossen wird. Konkret bedeutet das: Unterschreibt ein Kunde dir in den Räumen des Kunden die angebotene Badsanierung und du klärst ihn nicht über sein 14-tägiges Widerrufsrecht auf, gehst du im Streitfall das Risiko ein, gar kein Geld für deine Arbeit zu bekommen.
Zu Grunde liegt das "Widerrufsrecht", was für alle Arten von Verträgen, einschließlich Online-Käufen, telefonischen Bestellungen, Versandbestellungen usw., gilt, bei denen Waren innerhalb der EU-Länder geliefert werden.
Als Unternehmer solltest du also sicherstellen, dass du ihn schriftlich auf deinen Angeboten oder Bestellungen über das Widerrufsrecht aufklärst. Falls du mit AGB-Unterlagen arbeitest, solltest du diese demnächst überprüfen lassen. Im Mai 2023erst hat der europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, dass für deutsche Gerichte richtungsgebend sein wird.
Solche Nachrichten klingen immer nach unnötigen bürokratischem Aufwand, und sieht man sich alle die Dokumente und Texte an, die dabei entstehen kann man sich fragen, wer das lesen soll. Aber letztendlich wird dies dazu beitragen, mehr Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien zu schaffen, was wiederum zum Aufbau besserer Beziehungen und zum langfristigen Erfolg des Unternehmens selbst beiträgt!